Versicherungen
Zur Absicherung der zahlreichen Unwägbarkeiten seiner Produktion schließt der Produktionsleiter mit einer Filmversicherung eine so genannte Producer‘s Policy ab. Dieses Paket schützt nicht nur die wichtigsten Protagonisten des Films - den Regisseur, den Kameramann und die Hauptdarsteller - durch eine Personenausfallversicherung, es versichert auch das Film- und Tonmaterial sowie die gesamte Ausrüstung gegen eventuelle Schäden oder Verluste. Mögliche Pannen einzelner Teammitglieder deckt eine Produktionshaftpflichtversicherung. Selbst die Risiken von Feuer und Wetter können innerhalb dieser Producer‘s Policy versichert werden, deren Prämie sich bei jedem Film nach dessen spezifischen Gegebenheiten richtet.
Währenddessen feilt der Regisseur mit dem Autor noch an den letzten Feinheiten des Drehbuchs. Gemeinsam passen sie es an die inzwischen konkret gewordenen Vorgaben der Drehorte und der endgültigen Besetzung an. Bevor dieses Shooting Script, die Drehfassung des Buches, autorisiert wird, muss es noch einmal in allen Einzelheiten juristisch überprüft werden, auf dass kein Eigenname, Produktname oder Teil der Handlung die Rechte Dritter verletzen könnte. Dies ist die Voraussetzung für die so genannte Errors and Omissions Policy, einer Irrtums- und Versäumnisversicherung, die den Produzenten vor unliebsamen Überraschungen nach der Fertigstellung seines Films schützt - beispielsweise einer einstweiligen Verfügung aufgrund einer zufälligen Namensgleichheit in Film und Wirklichkeit.
Die Krone all dieser Filmversicherungen und die letzte Instanz des Produktionsleiters auf dem Weg zu den Dreharbeiten ist der Completion Bond, eine spezielle Filmversicherung, die nach Prüfung aller Papiere eine Garantie für die Fertigstellung des Films innerhalb des kalkulierten Budgets abgibt. Der Completion Bond ist gleichsam ein finanz- und produktionstechnischer Überwachungsverein für jede Filmproduktion ab einem Budget von 2 Millionen Euro, der sich im internationalen Filmgeschäft als spezielle Dienstleistung der Versicherungen entwickelt hat und mittlerweile zu einer Art Machbarkeitskontrolle für jeden Finanzier und Investor - ob Studio, Koproduzent oder Medienfonds - geworden ist.
Es gibt weltweit drei Completion-Bond-Gesellschaften: FFI (Film Finances Inc.) versichert im Jahr zirka 200 Filme mit einem Produktionsvolumen von insgesamt etwa 1 Milliarde und Budgets zwischen 2 und 20 Millionen Dollar. IFG (International Film Guarantors) hingegen arbeitet lieber mit Partnern, die Produktionen zwischen 10 und 50 Millionen stemmen können. Der dritte, kleine, Player im Markt ist CineFinance. Er existiert erst seit kurzem und versuchet, in die lukrative Nische der Filmversicherer hineinzustoßen.
Vom Completion Bond erhält der Produktionsleiter für seinen Film das Prüfsiegel „finanziert und machbar innerhalb des kalkulierten Budgets“, für dessen eventuelle Überschreitung im Ernstfalle117die Versicherung gegen eine Prämie in Höhe von gegenwärtig 2 bis 3 Prozent des Produktionsbudgets finanziell geradesteht.
Grundsätzlich besteht der Completion Bond auf einer Contingency, einer Überschreitungsreserve in Höhe von 10 Prozent der Produktionskosten. In Ausnahmefällen, bei sehr erfahrenen und renommierten Produzenten akzeptiert der Completion Bond eine Reduzierung der Reserve auf 5 Prozent.
Darüber hinaus besteht sie auf die Vorlage sämtlicher Verträge, Kalkulationen, Dreh- und Cash-Flow-Pläne, die von erfahrenen Herstellungsleitern zunächst auf Herz und Nieren geprüft und dann während der Dreharbeiten wöchentlich, bisweilen sogar täglich und vor Ort überprüft werden.
Gültig wird der Completion Bond ab dem Moment, an dem der „Strike Price“ , also die benötigte Gesamtfinanzierung, nachgewiesen ist.
Währenddessen feilt der Regisseur mit dem Autor noch an den letzten Feinheiten des Drehbuchs. Gemeinsam passen sie es an die inzwischen konkret gewordenen Vorgaben der Drehorte und der endgültigen Besetzung an. Bevor dieses Shooting Script, die Drehfassung des Buches, autorisiert wird, muss es noch einmal in allen Einzelheiten juristisch überprüft werden, auf dass kein Eigenname, Produktname oder Teil der Handlung die Rechte Dritter verletzen könnte. Dies ist die Voraussetzung für die so genannte Errors and Omissions Policy, einer Irrtums- und Versäumnisversicherung, die den Produzenten vor unliebsamen Überraschungen nach der Fertigstellung seines Films schützt - beispielsweise einer einstweiligen Verfügung aufgrund einer zufälligen Namensgleichheit in Film und Wirklichkeit.
Die Krone all dieser Filmversicherungen und die letzte Instanz des Produktionsleiters auf dem Weg zu den Dreharbeiten ist der Completion Bond, eine spezielle Filmversicherung, die nach Prüfung aller Papiere eine Garantie für die Fertigstellung des Films innerhalb des kalkulierten Budgets abgibt. Der Completion Bond ist gleichsam ein finanz- und produktionstechnischer Überwachungsverein für jede Filmproduktion ab einem Budget von 2 Millionen Euro, der sich im internationalen Filmgeschäft als spezielle Dienstleistung der Versicherungen entwickelt hat und mittlerweile zu einer Art Machbarkeitskontrolle für jeden Finanzier und Investor - ob Studio, Koproduzent oder Medienfonds - geworden ist.
Es gibt weltweit drei Completion-Bond-Gesellschaften: FFI (Film Finances Inc.) versichert im Jahr zirka 200 Filme mit einem Produktionsvolumen von insgesamt etwa 1 Milliarde und Budgets zwischen 2 und 20 Millionen Dollar. IFG (International Film Guarantors) hingegen arbeitet lieber mit Partnern, die Produktionen zwischen 10 und 50 Millionen stemmen können. Der dritte, kleine, Player im Markt ist CineFinance. Er existiert erst seit kurzem und versuchet, in die lukrative Nische der Filmversicherer hineinzustoßen.
Vom Completion Bond erhält der Produktionsleiter für seinen Film das Prüfsiegel „finanziert und machbar innerhalb des kalkulierten Budgets“, für dessen eventuelle Überschreitung im Ernstfalle117die Versicherung gegen eine Prämie in Höhe von gegenwärtig 2 bis 3 Prozent des Produktionsbudgets finanziell geradesteht.
Grundsätzlich besteht der Completion Bond auf einer Contingency, einer Überschreitungsreserve in Höhe von 10 Prozent der Produktionskosten. In Ausnahmefällen, bei sehr erfahrenen und renommierten Produzenten akzeptiert der Completion Bond eine Reduzierung der Reserve auf 5 Prozent.
Darüber hinaus besteht sie auf die Vorlage sämtlicher Verträge, Kalkulationen, Dreh- und Cash-Flow-Pläne, die von erfahrenen Herstellungsleitern zunächst auf Herz und Nieren geprüft und dann während der Dreharbeiten wöchentlich, bisweilen sogar täglich und vor Ort überprüft werden.
Gültig wird der Completion Bond ab dem Moment, an dem der „Strike Price“ , also die benötigte Gesamtfinanzierung, nachgewiesen ist.


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