Rechtsbeistand der Filmproduktion

Nicht nur für finanzielle Transaktionen, sondern vor allem für die gesamte Durchführung der Filmproduktion schafft der Produktionsleiter in der Vorbereitung die rechtlichen Grundlagen durch den Abschluss zahlreicher Verträge mit den vielen Beteiligten an dem Projekt. Bei der Verhandlung und Formulierung steht ihm ein filmerfahrener Rechtsanwalt zur Seite, der alle Geschäfte rechtlich absichert und betreut. Meist steht dieser Anwalt bereits im Dienste des Produzenten und ist deshalb schon im Vorfeld mit der Arbeitsweise der Produktionsgesellschaft und dem anstehenden Filmprojekt vertraut.

Er formuliert, verhandelt und kontrolliert Hunderte von Verträgen, die im Laufe einer einzigen Filmproduktion anfallen können. Neben den Finanzierungs- und Koproduktionsverträgen mit den verschiedenen Partnern des Films ist er verantwortlich für die Verträge mit allen an der Produktion Beteiligten - vom Filmteam und den Darstellern über die zahlreichen Dienstleister bis hin zu den branchenüblichen Versicherungen, die das Risiko der Filmproduktion abdecken. Parallel überwacht er die Vertriebsverträge mit den weltweiten Käufern des Films. Im Verlauf der Produktion erweist sich der Filmanwalt darüber hinaus nicht selten als der rechtliche Schutzengel für die diversen unvorhergesehenen Fälle einer jeden Filmproduktion. Dieser Beistand schlägt mit zirka 1 bis 2 Prozent der Produktionskosten zu Buche.

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