Deutschland

In Deutschland gibt es die bekannten Filmförderungen der Länder, zum Beispiel den FFF (FilmFernsehFonds Bayern), die Filmstiftung Nordrhein-Westfalen und die bundesdeutsche FFA (FilmFörderAnstalt). Von diesen Institutionen wird ein Zuschuss zu den Produktionskosten gewährt, der zurückbezahlt werden muss, allerdings in der Regel keine Gewinnbeteiligung beinhaltet. Wie bei den meisten anderen Förderungen ist es auch hier so, dass die Filmförderung zuletzt das investierte Geld zurückbekommt, andere Finanzierungspartner, also zum Beispiel eine Bank oder ein anderer Eigenkapitalpartner, erhalten das Geld bereits vor der Förderung zurück.

Darüber hinaus gibt es noch die Förderung mit Referenzmitteln. Das bedeutet, dass den Produzenten ab 100.000 Zuschauern oder 50.000 Zuschauern und einem Filmpreis ein Zuschuss in Höhe von maximal 2 Millionen Euro für ihren nächsten deutschen Film bezahlt wird und den Produzenten als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Verfügung steht.

Weitere Vertriebsförderungen und die Landesausfallbürgschaften möchte ich nicht vertiefend behandeln, da sie zu kompliziert sind. Allerdings sieht man auch hier, dass das Wissen über Geldquellen eine wesentliche Qualifikation von Filmproduzenten sein sollte.

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